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N.N.

Antragstext

§ 3 Nr. 6 d) der Satzung der Jusos Rheinland-Pfalz wird wie folgt geändert:

„d) Wahl der Delegierten für den Bundeskongress. Die Wahl erfolgt nach den Regelungen für die Wahl der Delegierten in der Wahlordnung der Partei unter Berücksichtigung der für die Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen geltenden Regelungen über die Frauenquote. Die Ausgewogenheit unter den Regionalverbänden soll hierbei Berücksichtigung finden.“ 

Begründung:

Schon seit Jahren entzünden sich Streitigkeiten innerhalb des Verbandes am Verfahren zur Aufstellung unserer Bundeskongressdelegation. 

Unser derzeitiges Verfahren sieht vor, dass anteilig nach den Mitgliederstärken in den Regionalverbänden die Delegiertenmandate auf diese verteilt werden. Diese Quotierung wird nach dem derzeitigen Verfahren nachträglich vorgenommen, sodass es zu einer krassen Verschiebung der Wahlergebnisse kommt. 

Die Wahlordnung der SPD sieht für die Wahl der Delegierten einen alphabetisch gereihten Stimmzettel vor, auf dem Delegierte und Ersatzdelegierte zu wählen sind. Nach dem Wahlgang erfolgt die Reihung nach den Stimmergebnissen unter Berücksichtigung der Geschlechterquote. 

Nach mehrmaliger Diskussion im Landesausschuss wurde im vergangenen Jahr ein Kompromissvorschlag angewendet, der es den Regionalverbänden ermöglichte, den Delegierten der Landeskonferenz eine Wunschliste der Bewerberinnen und Bewerber zu präsentieren. 

 Wir möchten mit dieser Satzungsänderung dem Willen der Landeskonferenz mehr Gewicht geben. Wir präsentieren uns als Gesamtverband auf dem Bundeskongress und wollen dies auch in der Wahl deutlich machen.