Antragsteller*in

N.N.

Zur Weiterleitung an

SPD-Landesvorstand

Antragstext

Die Landeskonferenz möge beschließen:

Die Jusos Vulkaneifel fordern eine baldige Ratifizierung eines Antikorruptionsgesetzes für Abgeordnete und Politiker.

Begründung:

Es kann nicht sein das normale Bundesbürger wegen Korruption zur Verantwortung gezogen werden können, nur Politiker nicht. Die Begründung, dass ein solches Gesetz die Arbeit von Politikerinnen und Politikern stark einschränken würde ist scheinheilig. Es wird lediglich versucht die eigene Haut zu retten. Im Sinne der Transparenz und Solidarität darf man hier keine Extrawurst verteilen. Wir fordern daher die SPD auf sich für eine Ratifizierung des Gesetzes einzusetzen. Gerade durch eine solche Ratifizierung würde die SPD in der Bevölkerung wieder mehr Glaubwürdigkeit erhalten.

Korruption ist überall

Korruption ist in der Welt weit verbreitet. Nicht nur in sogenannten Bananenrepubliken gibt es Korruption auf allen Ebenen, sondern auch hier bei uns in Deutschland ist sie durchaus vorhanden. Fälle wie die Siemensaffäre, der Mannesmannprozess oder die VW-Affäre haben uns gezeigt, dass Menschen durchaus schwach werden können, wenn es um eigene Vorteile und Geld geht.

Genau aus diesem Grund haben die Vereinten Nationen einen Antikorruptionsprozess in Gang gebracht. Die UN-Konvention wurde inzwischen von 80 Ländern ratifiziert. Aus den oben genannten Fällen lässt sich erkennen, dass der§108e StGB bei weitem nicht ausreichend ist um Korruption zu verhindern. Der §108 e StGB stellt nämlich nur das direkte Kaufen einer Stimme vor einer Abstimmung unter Strafe, jedoch nicht die gezielte andauernde Interessenwahrung bei Verhandlungen, Auftragsvergaben und Abstimmungen. Auch der Bundesgerichtshof sieht in einem Urteil vom 9. Mai 2006 (5 StR 453/05) Handlungsbedarf seitens der Politik beim Paragrafen 108e, der „mit der Überschrift nur auf den ersten Blick – und namentlich der Öffentlichkeit – vortäuscht, dass Abgeordnete unter dem Gesichtspunkt der Bestechungsdelikte den Amtsträgern wenigstens annähernd gleichgestellt wären“.

Abgeordnete sind nicht korrupt

„In Deutschland wird nicht bestochen. In Deutschland wird beeinflusst“ Kurt Tucholsky. Diese verharmlosende Betrachtungsweise scheint bei der politischen Klasse der Bundesrepublik immer noch vor zu herrschen. Nach offizieller Darstellung verschiedener Behörden und Stellungnahmen einiger Abgeordneter, gibt es in Deutschland keine Korruption in der Politik. Gelder die an Politikerinnen und Politiker gingen seien in der Regel Honorare für bestimmte „Beratungsleistungen“. Dabei kommen allerdings immer öfter Zweifel auf, worin diese beratende Tätigkeit überhaupt besteht. Da ist es auch nicht verwunderlich wieso sie gegen die Offenlegung ihrer Bezüge vor dem BGH geklagt haben. Wenn man sich diese Nebeneinkünfte ansieht, hat man schnell den Verdacht, dass einige und Abgeordnete in erster Linie Klientelpolitik und keine Wählerpolitik betreiben. Gerade dieser Fall sollte nicht sein. Abgeordnete sollen in erste Linie für die Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen treffen und nicht für irgendwelche Lobbyisten.

Warum Abgeordnete eine Ratifizierung ablehnen:

Die Ratifizierung eines Antikorruptionsgesetzes das nicht nur gegen Beamtinnen und Beamte sondern auch gegen die Abgeordneten und politischen Funktionären gerichtet ist wird allgemein mit dem Argument abgewehrt, das diese sich dann nicht mehr sicher wären, was sie in ihrer Arbeit noch annehmen dürften und was nicht.

Diese Aussage stimmt höchst misstrauisch, denn da sollen sich die Bürgerinnen und Bürger fragen, was denn ihre Vertreter im Bundestag so machen, außer an den Plenarsitzungen teilzunehmen.

Das fordert die UN-Richtlinie:

Die Artikel 15 bis 42 regeln die Pflicht der Staaten verschiedene Sachverhalte rund um Korruption unter Strafe zu stellen. Dazu gehören: 1. Verhaltenskodizes für Beamte sowie Maßnahmen, mit denen die Unabhängigkeit der Justiz sichergestellt werden soll. 2. Objektive Kriterien bei der Einstellung und Beförderung von Beamten und für die öffentliche Auftragsvergabe. 3. Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und im Privatsektor. 4.Beteiligung der Bürgergesellschaft.

Laut UNO-Konvention sind somit alle Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit Bestechung bei der Wahrnehmung des Mandats strafbar, egal wann und wo. Das gilt auch für Vorteile gegenüber Dritten, zum Beispiel Ehepartnern oder Kindern.