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N.N.

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Antragstext

Für ein Umdenken in der Welthandels- und Entwicklungspolitik und den Aufbau einer globalen Entwicklungspartnerschaft

Die Bundesregierung wird aufgefordert die nachstehenden entwicklungspolitischen Forderungen umzusetzen:

  • Die Bemühungen zur Erreichung der Millenniumsziele der Vereinten Nationen, insbesondere des Aufbaus einer globalen Entwicklungspartnerschaft, sollen intensiviert werden. 
  • Die Bundesrepublik Deutschland soll Impulse für eine Wiederbelebung der Welthandelsrunde unter geänderten Vorzeichen geben und sich dabei gegen die bisherigen Liberalisierungs- und Deregulierungstendenzen und für faire und auf die Bedürfnisse der einzelnen Entwicklungsländer abgestimmte Handelsregeln einsetzen.
  • Der Anteil des Entwicklungshilfeetats soll noch in dieser Legislaturperiode mindestens auf die von den Vereinten Nationen geforderten 0,7 % des Bruttonationaleinkommens erhöht werden.

Zu 1.:

Mit den im September 2000 verkündeten Millenniumszielen hat sich die Weltgemeinschaft ehrgeizige entwicklungspolitische Ziele gesetzt. Die Umsetzung erweist sich jedoch wie so oft in der Geschichte als mangelhaft. Um der selbstauferlegten Verpflichtung, die Ziele bis zum Jahr 2015 zu erreichen, nachzukommen, ist eine enorme Kraftanstrengung aller Beteiligten notwendig. Konkrete Einzelprogramme der Geberländer spielen eine wichtige Rolle und sind grundsätzlich fortzusetzen. Dennoch bedarf es vor allem einer besseren Koordination und Kooperation, um Mittel der Entwicklungshilfe effizient einzusetzen und nachhaltige Fortschritte zu sichern.

Die Bundesrepublik Deutschland ist in diesem Zusammenhang gefordert, ihr bisheriges Engagement in Kooperation mit den europäischen Partnern und den Vereinten Nationen zu erweitern und sich für den Ausbau global vernetzter Entwicklungshilfe einzusetzen. Aber auch auf nationaler Ebene ist die Abstimmung einzelner Entscheidungen notwendig. Durch die Globalisierung hat nicht nur die Abhängigkeit zwischen den Staaten und Regionen der Welt zugenommen, sondern auch eine stärkere Verflechtung der verschiedenen Politikfelder untereinander. Eine sinnvolle Entwicklungspolitik muss sich daher um die Kohärenz politischer Entscheidungen bereits auf nationaler Ebene bemühen. Eine erfolgreiche Entwicklungspartnerschaft sollte zudem auf der Umsetzung des Konzeptes von „good governance“ beruhen. „Good governance“ erhebt dabei den Anspruch, dass Entwicklungshilfe auch mit Reformen der lokalen Systeme verbunden sein muss, und definiert unter anderem demokratische und rechtsstaatliche Reformen als Kriterien für weitergehende Förderung. Auf diese Weise kann der Gefahr eines Missbrauchs von Entwicklungshilfe entgegengetreten und eine langfristige strukturelle Veränderung angestoßen werden.

Zu 2.:

Systemweite Reformen sind eine essentielle Voraussetzung, um die Ursachen von Armut, Krankheit und Unterentwicklung zu bekämpfen und eine nachhaltige Entwicklungsstrategie gewährleisten zu können. Nachdem es am 24. Juli 2006 erneut nicht gelungen war, im Kreise der G-6 Handelsminister (EU, USA, Brasilien, Indien, Japan, Australien) einen Kompromiss über die wichtigsten Verhandlungsmodalitäten im Agrar- und Industriezollbereich zu finden, wurden die Verhandlungen zur Doha Welthandelsrunde zunächst auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Diese Entwicklung offenbart zum wiederholten Male die Defizite bei der Aufstellung globaler Regelwerke, die allzu oft an nationalen Egoismen scheitern. Unabhängig davon wie man zum möglichen Scheitern der heftig kritisierten Handelsrunde stehen mag, ergibt sich hier eventuell die Chance auf eine Weichenstellung. Die bisher überwiegend vertretenen ökonomischen Lehren der reinen Marktliberalisierung und Deregulierung als Weg zu weltweitem Wohlstand haben sich als Irrweg herausgestellt. Zum einen wurden in den vergangenen Jahrzehnten die asymmetrischen Handelsbeziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern nicht wesentlich verbessert, zum anderen zeigt sich, dass sich die Industrieländer nicht an ihren eigenen Maßstäben messen lassen. Die Welthandels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (Unctad) spricht sich in ihrem Ende August 2006 veröffentlichten Jahresbericht ausdrücklich gegen bloße Deregulierung und für einen größeren Spielraum der Regierungen von Entwicklungsländern bei Interventionen an Devisenmärkten, Zinssätzen, Handel und Kapitalbewegungen aus. Die Bundesregierung sollte diese Position aufgreifen und sich für eine neue Welthandelsrunde unter geänderten Vorzeichen einsetzen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Schaffung und Einhaltung fairer und transparenter Verhandlungsverfahren zu achten. Internationale Regelungen müssen demokratisch legitimiert und unter stärkerer Einbeziehung der Entwicklungs- und Schwellenländer formuliert werden. 

Darüber hinaus ist eine Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen sowie ihrer Partner- und Unterorganisationen bei entwicklungspolitischen und weltwirtschaftlichen Themen anzustreben. Die Vereinten Nationen verfügen über bestehende Strukturen, die weitaus effektiver und effizienter genutzt werden könnten. In diesem Zusammenhang sind die Industrieländer gefordert ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und ihre Politik nicht aus machtpolitischen Gründen an den Vereinten Nationen vorbei zu gestalten.

Zu 3.:

Seit langem wird von den Vereinten Nationen die Erhöhung des Entwicklungshilfeetats (Official Development Assistance, ODA) der Industrieländer gefordert. Als eine Zielmarke wurden dafür 0,7 % des Bruttonationaleinkommens avisiert. Die EU hat sich auf einen Stufenplan mit 0,56 % bis zum Jahr 2010 und 0,7 % bis zum Jahr 2015 geeinigt. Die Bundesrepublik sollte als größte Volkswirtschaft in Europa mit gutem Beispiel vorangehen und noch in dieser Legislaturperiode die Erhöhung auf 0,7 % umsetzen.