Antragssteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
Bildungsministerium Rheinland-Pfalz, SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Antragstext
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Jusos Rheinland-Pfalz begrüßen die von der Landesregierung vorgenommene Aufstockung der Mittel für Lernmittelgutscheine um 50 Prozent. Gerade in Anbetracht der Zunahme prekärer Situationen von Familien, sei es durch Arbeitslosigkeit oder zu geringe Löhne, ist deren Unterstützung unabdingbar, um Chancengleichheit im Bildungssystem zu gewährleisten.
Jedoch reicht die heutige Lernmittelfreiheit nicht aus. Eltern mit einem Kind bekommen lediglich dann Lernmittelgutscheine, wenn ihr Einkommen 1790 Euro im Monat nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenze ist sehr gering und deckt nicht den Bedarf an Lernmittelgutscheinen. ALG II-EmpfängerInnen bekommen nach Hartz IV keine Sonderzuweisungen mehr für Lernmittel, wie es vorher das Bundessozialhilfegesetz vorsah. Allerdings erhalten sie Lernmittelgutscheine, die jedoch oft zur Deckung der Kosten von Schulbüchern nicht ausreichen.
Eine völlige Lernmittelfreiheit würde aus unserer Sicht dazu beitragen, dass alle Kinder die gleichen Bildungschancen erhalten. Deshalb fordern wir, dass das in der Vergangenheit bereits ein Jahr lang praktizierte Modell der Ausleihe von Schulbüchern, die im Besitz der Schule sind, an die Schülerinnen und Schüler wieder eingeführt wird. Hier kann für alle Kinder garantiert werden, dass sie unabhängig vom Einkommen der Eltern die benötigten Schulmaterialien zur Verfügung haben. Darüber hinaus ist es notwendig, ein Modell zu entwickeln, dass dies ebenso für Arbeitsmaterialien wie Arbeitshefte und für gebräuchliche Schulutensilien wie Hefte und Stifte gilt.Sollte die Umsetzung zum nächsten Schuljahr nicht möglich sein, fordern wir als Übergangslösung für das Schuljahr 2007/2008, die Einkommensgrenzen für Lernmittelfreiheit auf 35.ooo Euro jährlich anzuheben – für den Fall, dass der/die SchülerIn bei ihren Eltern lebt. Entsprechend, d.h. mit 5000 Euro pro Kind, sollen die anderen Einkommensgrenzen angepasst werden. Außerdem fordern wir, dass sichergestellt wird, das ALG II-EmpfängerInnen bzw.-Bedarfsgemeinschaften alle erforderlichen Lernmittel gezahlt bekommen. Dies sollte durch das Stellen von Schulbüchern und die Erstattung der Kosten für Nachhilfe und sonstige Unterrichts- und Lernmaterialien (Stifte, Hefte, usw.) auf Rechnungsvorlage gewährleistet werden.