Antragsteller*in

Jusos Rheinland-Pfalz

Zur Weiterleitung an

Juso-Bundeskongress, SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion

Antragstext

Wir fordern, dass die neue Kindergrundsicherung bereits ab dem 3. Schwangerschaftsmonat schon vor der Geburt an die schwangere Person ausgezahlt werden soll.

Bei Frühgeburten sollen die vorweggenommenen Zahlungen bis inklusive dem 10. Schwangerschaftsmonat auf einmal ausgezahlt werden. Bei einer Fehlgeburt oder dem sonstigen Ende einer Schwangerschaft darf das Geld nicht zurückgefordert werden.

Begründung:

Kinder zu bekommen ist teuer. Dabei sind es nicht nur die laufenden Kosten für die Sachen, die das Kind/die Kinder jeden Monat brauchen, sondern viele Anschaffungen müssen bereits vor der Geburt getätigt werden, wie z.B. ein Kinderwagen oder ein Babybett. Auch bei einem Umzug in eine größere Wohnung entstehen Kosten. Besonders bei nicht vorhergesehenen Schwangerschaften oder Eltern mit wenig Ersparnissen oder geringen Einkommen kann das eine große Belastung sein.

Dazu kommt, dass Stress während der Schwangerschaft sich nachweislich negativ auf die Gesundheit der schwangeren Person und die Entwicklung des nachher geborenen Kindes auswirkt. Gerade in unserem kapitalistischen und ausbeuterischen Wirtschaftssystem sind Geldsorgen eine häufige Ursache von Stress.

Durch die Auszahlung einer Kindergrundsicherung bereits vor der Geburt lässt sich somit die Vererbung von Armut und Ungerechtigkeit bekämpfen. So werden schwangere Personen vor Armut geschützt und Kindern ein möglichst guter Start ins Leben ermöglicht – kein Kind soll in Armut hineingeboren werden.