Antragsteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
N.N.
Antragstext
Auch nach der Neuregelung des Paragrafen 219a
ist wie erwartet keine Besserung der Situation in Sicht. Jetzt sind zwei
Frauenärztinnen aus Berlin wegen vermeintlicher „Abtreibungswerbung“
verurteilt worden. Die Ärztinnen informierten auf der Internetseite ihrer
Gemeinschaftspraxis darüber, dass dort Schwangerschaftsabbrüche mit der
medikamentösen, narkosefreien Methode möglich sind. Damit verstoßen sie gegen
geltendes Recht, da sie „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ machen.
So hätten die behandelnden Ärztinnen nur angeben dürfen, dass in ihrer Praxis
Abtreibungen möglich sind, nicht aber in welcher Form. Die Medizinerinnen
müssen nun je 2000 Euro Geldstrafe zahlen, wie das Berliner Amtsgericht
Tiergarten entschied.
Damit ist klar, dass die Neuregelung des
Paragrafen 219a weiterhin Mediziner*innen kriminalisiert, die
Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die im Februar ausgehandelte Neuregelung
der Großen Koalition ist ein fauler Kompromiss, der nicht zielführend ist. Die
aktuelle Situation ist vor allem auch für Frauen undurchsichtig und begrenzt
die grundlegende Informationsfreiheit hochgradig. Das dem zugrundeliegenden
Frauenbild schränkt die Selbstbestimmung ein und tabuisiert den
Schwangerschaftsabbruch. Schließlich steht die „Werbung“ für Abtreibungen
weiterhin und unverändert unter Strafe.
Auch wenn wir uns als Jusos einig sind, dass
die Streichung des Paragrafen 219a mehr als notwendig und überfällig ist, hat
die SPD dies bisher noch nicht umsetzen können. Daher ist es unsere Aufgabe,
dass auch in Zukunft relevante Thema auf die Agenda zu setzen und Druck zu
machen, damit endlich etwas geschieht.
Aus diesem Grund fordern wir die
Bundestagsfraktion, den Landesvorstand der SPD Rheinland-Pfalz und die rheinland-pfälzische
Landesregierung auf, sich im Bundestag und Bundesrat für die komplette
Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch einzusetzen!