Antragsteller*in

N.N.

Zur Weiterleitung an

SPD RLP Landesparteitag

Antragstext

Die Landesregierung
Rheinland-Pfalz sollte sich bei der Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes
dafür einsetzen, dass, wenn ein Notarzteinsatzfahrzeug durch das Krankenhaus
abgemeldet wird, Strafzahlungen für das betreffende Krankenhaus, das den/die
Notärzt*in beschäftigt, fällig werden. 

Begründung:

Gerade im ländlichen Raum sind
Notärzt*innen gebraucht. Aber es kann zunehmend festgestellt werden, dass
Krankenhäuser den bei ihnen beschäftigten Notarzt abmelden, um so dem laufenden
Betrieb des Krankenhauses Vorzug zu geben (finanzieller Vorteil). Dadurch kann
sich eine medizinische Unterversorgung für die Notfallpatient*innen ergeben, da
beim Eintreten eines Notfalles, der/die Notärzt*in eine deutlich längere
Anfahrtszeit zum/zur Patient*in hat.

Auf den
örtlichen Rettungswachen wird ein Fahrzeug für den/die Notärzt*in
bereitgehalten, das aber ungenutzt bleibt, weil der/die Notärzt*in von seinem
Krankenhaus abgemeldet worden ist. Jetzt kann es passieren, dass z. B. der/die
Notärzt*in aus Ehrang/Trier nach Hermeskeil beordert wird, mit einer
Anfahrtszeit von mehr als 20 Minuten, obwohl sich in Hermeskeil eine
Rettungswache mit Notarzteinsatzfahrzeug befindet. Eine problematische
Entscheidung, womit der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum kein
Gefallen getan wird.