Antragsteller*innen

N.N.

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SPD Landesparteitag RLP

Antragstext

Entwurf und Erlass eines rheinland-pfälzischen Landesgesetzes nach Bremer Vorbild (siehe Drucksache 18/1042 der Bremischen Bürgerschaft), das ermöglicht, Sexismus in der Werbung auf stadteigenen Flächen zu verbieten. 

Begründung:

Nackte Körper, provozierende und verführerische Gesten, Frauen am Herd und Männer im Handwerk – die Liste ist beliebig fortzusetzen und zeigt, welche stereotype Darstellungen und Maßnahmen die Werbeindustrie nutzt, um Aufmerksamkeit für ihre Produkte zu generieren. Werbung steht grundsätzlich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Dass diese nicht grenzenlos missbraucht werden kann, zeigt sich im Konflikt mit dem Diskriminierungsverbot. Sexismus, also die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, tritt in der Werbung besonders häufig auf. Es kommt zur gezielten Herabwürdigung des Geschlechts oder des Aussehens, das für Werbezwecke in Szene gesetzt wird. Nicht selten werden Menschen auf ihre Sexualität reduziert oder einer Darstellung ausgesetzt, die sexuelle Verfügbarkeit signalisiert.

Um dies bestmöglich zu unterbinden, kann der Deutsche Werberat nach einer Beschwerde auf vermeintlich sexistische Werbung aufmerksam machen und das Unternehmen rügen. Die Handlungsmöglichkeiten des Werberates sind jedoch begrenzt, denn die Funktionsweise des Gremiums baut auf die Selbstverantwortung der Werbebranche. Das Unternehmen ist demnach nicht in der Pflicht, die Werbung zurückzuziehen. Somit ist die öffentliche Rüge nicht mit einer Sanktion gleichzusetzen, denn ein Verbot von sexistischer Werbung wird nicht ausgesprochen. Folglich ist die Selbstregulierung nicht ausreichend. 

Aus diesem Grund ist es wichtig, eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Kommunen und Städten muss die Möglichkeit gegeben werden, sexistische Werbung auf stadteigenen Werbeflächen zu verbieten. Durch ein Gesetz werden rechtliche Grauzonen überwunden und die Handhabung von Verstößen genau definiert. Gleichzeitig müssen Werbetreibende in die Pflicht genommen werden, selbst für die Entfernung sexistischer Werbung zu sorgen. Die Entscheidung kann die/der Gleichstellungsbeauftragte der Stadt/der Kommune vor Ort eigenständig treffen.

Der Senat in Bremen hat ein ähnliches Gesetz im April 2017 verabschiedet. Auf Bundesebene ist hier durch Blockaden seitens der Union und der FDP jedoch wenig zu erwarten. Im Jahr 2016 gab es vage Ankündigungen des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas, die jedoch nicht weiterverfolgt wurden. Deswegen ist es umso wichtiger, entsprechende Richtlinien in Rheinland-Pfalz zu schaffen, um endlich konkret tätig werden zu können und nicht auf womöglich unwirksame Rügen des Werberates warten zu müssen. Damit lässt sich ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen Sexismus setzen.