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Antragstext

Die Landeskonferenz stellt LV-Projekttopfmitteln nach § 5 Absatz 3 der Satzung der Jusos Rheinland-Pfalz in Höhe von 2.800 Euro bereit, die für Bildungsmaterialien und RPJ-gerechte Förderung der Juso-Gliederungen verwendet werden können.

Begründung:
Wichtig, auch gerade in den ländlichen Gegenden unseres Bundeslandes, ist die Mobilität. Daher sollen den WahlkampfhelferInnen die Anfahrt zu Veranstaltungen ermöglicht werden.

Mit zusätzlichen Mitteln für Materialanschaffung möchten wir sicherstellen, dass Unterbezirke durch den kleinen Sonderetat von 100 Euro einen individuellen, eigenständigen Wahlkampf mit eigenen Schwerpunkten führen können. Somit können sich die Juso-Gliederungen von dem allgemeinen Wahlkampf der Mutterpartei abheben und speziell auf junge Menschen eingehen.