Antragsteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
N.N.
Antragstext
Sanktionen abschaffen- Diskriminierung stoppen- Gezielt unterstützen – Sanktionen für arbeitslose Menschen abschaffen!
Die genannten Institutionen werden hiermit aufgefordert, sich für die Abschaffung der Sanktionen des Arbeitslosengeldes I und II, in Form der ersatzlosen Streichung der von
§159 SGB III und §31,SGB II einzusetzen oder/und aktiv den Beschluss umzusetzen.
Dadurch dürfen zukünftig keinem arbeitslosen Menschen die Leistungen gekürzt oder gestrichen werden.
- Die Jusos sprechen sich für eine Politik der wertschätzenden Unterstützung von Menschen aus, die im Arbeitsmarkt aktuell keine Beschäftigung finden können. Zudem akzeptieren wir ebenso die Entscheidung, sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stellen und wollen auch für diese Menschen eine ausreichende Grundsicherung.
- Das Prinzip von Sanktionen verfolgt den Ansatz, die „Schuld“ für Arbeitslosigkeit allein bei den arbeitslosen Menschen selbst zu suchen und lässt sie mit den Konsequenzen alleine. Wir Jusos sehen Missstände in der Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt aber auch im Arbeitsmarktsystem und der kapitalistischen Produktionsweise.
- Das Verhängen von Sanktionen führt dazu, dass die Bezüge Betroffener unter das Existenzminimum sinken und keine angemessene Versorgung mehr erfolgen kann. Nicht selten führen Sanktionierungen aus dieser Notlage heraus zu Verschuldung, was die Not der Betroffenen nur noch verschlimmert.
- Sanktionen im Bereich des SGB II sind zudem in der Mehrheit rechtlich nicht korrekt, und müssen nach einem Widerspruch daher ohnehin teilweise oder ganz zurückgenommen werden. Hinzu kommt, dass Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen keine aufschiebende Wirkung haben. Dies bedeutet, dass die Sanktion zunächst in Kraft tritt auch wenn sie nicht gerechtfertigt ist.
Stigmatisierung stoppen!
Die für Arbeitslosengeld II geläufig gewordene Bezeichnung „Hartz“ bzw. „Hartz 4“ ist als äußerst problematisch zu betrachten.
Die Wortneuschöpfung, entstanden durch das betreffende „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und dem Namen Initiators Peter Hartz hat es zu einer zweifelhaften, negativen Bedeutung gebracht: Durch die Konnotation des Begriffs werden Menschen stigmatisiert.
Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II werden als „Hartzer*innen“ diskriminiert. Das Adjektiv „hartzen“ ist gleichbedeutend mit faul sein, Arbeit verweigern und auf Kosten anderer leben. So werden Menschen, die diese Leistung beziehen zu Unrecht mit unangemessenen Attributen in Verbindung gebracht. Für diese Art von Diskriminierung muss endlich ein Bewusstsein geschaffen werden!
Die Jusos fordern daher, einen Verzicht auf den Begriff „Hartz 4“ in Medien, Politik und Öffentlichkeit. Wir bevorzugen die offiziellen Bezeichnungen „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ bzw. „Arbeitslosengeld II“.
AdäquatereUnterstützungarbeitsloserMenschenimSGBII–Bereichdurch Motivationsboni
Im Bereich des SGB II muss verstärkt auf Seminare und Schulungen gesetzt werden, die die sogenannten Soft-Skills betreffen. Hierzu gehören Rhetorik -Seminare, Selbst-, Zeit- und Zielmanagement sowie richtige Bewerbungsstrategien.
Zudem sollen sich die genannten Institutionen damit befassen, inwiefern Menschen im SGB II – Bereich statt mit Sanktionen mit Motivationsboni stärker zur Arbeitssuche motiviert werden können.
Vollständige Kostenübernahme aller Bewerbungsunterlagen
Für die Übernahme von Kosten, die arbeitslosen Menschen für eine schriftliche Bewerbung entstehen, besteht bisher kein Rechtsanspruch. Die Agenturen übernehmen im Regelfall eine Pauschale von 5€ pro schriftlicher Bewerbung für insgesamt bis zu 60 Bewerbungen pro Jahr. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um keine Kann-Leistung bei der man davon ausgehen muss, dass längst nicht alle Bewerber*innen profitieren.
Die Jusos fordern daher ein Gesetz zur Übernahme aller Bewerbungskosten für alle Bewerber*innen im Bereich des SGB II und III.