Antragsteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
N.N.
Antragstext
- Spenden über 3.300 Euro müssen bei Nennung des Namens des Spenders im Rechenschaftsbericht aufgeführt werden.
- Spenden über 10.000 Euro müssen bei Nennung des Namens und der Adresse des Spenders unverzüglich dem Bundestagspräsidenten mitgeteilt werden, welcher diese zeitnah als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- Es wird eine Website zur Offenlegung von Spenden eingerichtet, auf welcher spätestens ein Viertel Jahr nach Erhalt der Spende diese bei Nennung des Namens und der Adresse des Spenders eingegeben werden muss.
Parteien haben in Deutschland die Möglichkeit sich durch staatliche Mittel, Sponsoring, Beiträge sowie Parteispenden zu finanzieren. Vor allem zu letzterem Punkt wird regelmäßig Kritik geäußert. So zeigte die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) die größten Missstände dieses Gesetzes auf. So müssen Spenden erst ab 50.000 € unverzüglich gemeldet werden, für Spenden zwischen 10.000 und 50.000 Euro dagegen kann eine Veröffentlichung bis zu eineinhalb Jahre dauern, da nur einmal jährlich ein Rechenschaftsbericht abgelegt werden muss. Für Beträge unter 10.000 € muss dabei gar keine Angabe zur Herkunft gemacht werden. Auch ist der Schwellenwert von 50.000 € viel zu hoch angesetzt, andere EU-Länder haben deutlich niedrigere Werte. Auch kann von Kontrolle keine Rede sein, wenn die Spenden nicht zeitnah angegeben werden müssen.