Antragsteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
Juso-Bundeskongress, den SP Landesparteitag RLP
Antragstext
Wir fordern eine Erweiterung des Mutterschutzes um Aspekte des Vaterschutzes respektive Partner_innen-Schutz beschließen. Hierzu fordern wir die Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Gesundheit auf, sich mit einer Erweiterung des Mutterschutzgesetze um Aspekte des Vaterschutzes respektive Partner_innen-Schutz zu beschäftigen aufgrund der Wichtigkeit des Schutzes der Familie sowie aufgrund der Abhängigkeit des Wohlergehens von Mutter und Kind vom Wohlergehen des Vaters respektive der Partner_innen. Als Vater respektive Partner*in sehen wir in diesem Fall den sozialen Vater/Partner*in an, da diese Person in die Erziehung und Versorgung des Kindes einbezogen ist und in emotionale Nähe zu Mutter und Kind steht. Da die Forderungen 1,4,5 und 7 bereits vor der Geburt greifen, stellt sich hier die Notwendigkeit, einer Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt des Kindes.
Konkret fordern wir:
- Kündigungsschutz für Partner_innen mit Beginn der Schwangerschaft der Frau und während der Elternzeit der Frau/des Mannes
- Ausweitung des Kündigungsschutzes der Frau um die Dauer der Elternzeit des Partners/der Partnerin/des Mannes
- Ausweitung des Sonderurlaubs für Partner_innen auf zwei Wochen ab Geburt
- Überstunden durch Partner_innen während der Schwangerschaft und des Mutterschutzes der Frau nur auf eigenen Wunsch hin
- Keine Nachtarbeit durch Partner_innen in den letzten drei Wochen vor errechnetem Entbindungstermin und den ersten sechs Wochen nach Geburt
- Rückkehrrecht Teilzeit zu Vollzeit nach Reduktion zu Zwecken der Kinderbetreuung sowohl für Mütter als auch für Partner_innen
- Einrichtung einer Ombudtsstelle
Begründung:
Familienpolitik ist nicht nur ein wichtiges sozialdemokratisches Themenfeld sondern auch essentiell für eine gesunde und zukunftsfähige Gesellschaft. Kinder sind die Zukunft der Gesellschaft und es ist nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels wichtig, Anreize für junge Paare zu schaffen, sich für Kinder zu entscheiden. In einem Interview 2014 sagte Manuela Schwesig „Wir müssen es ernst nehmen, dass auch Paare mit Kinderwunsch in Deutschland zunehmend keinen Nachwuchs bekommen […] Viele Paare erleben massive Unsicherheit in der Arbeitswelt.“ Neben befristeter Arbeitsverträge und unzureichender Betreuungskapazitäten stechen Mängel im Bereich des Schutzes werdender Familien ins Auge.
Gesetzliche Regelungen zum Schutze des Wohls und der Gesundheit der Mutter und des Kindes sind im Mutterschutzgesetz festgehalten, hier fehlt jedoch die Berücksichtigung des Einflusses des Wohls der Partner_innen auf das Wohl der Mutter und des Kindes. Mutterschutz sollte also immer als Familienschutz betrachtet werden.
Die Vermeidung von Stress in der Schwangerschaft ist ein bedeutendes Ziel des Mutterschutzes, da Stress das Fehl- und Frühgeburtenrisiko steigert sowie das Risiko eines niedrigen Geburtsgewichtes und längerfristiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen des Kindes.
Stressor für die Mutter kann aber neben der eigenen beruflichen Situation insbesondere die berufliche Situation des Partners/der Partnerin sein, da dieser/diese meist nach der Geburt die finanzielle Absicherung der Familie darstellt. Es bedarf zur Senkung des Stresslevels werdender Mütter also einer existenziellen Sicherheit der gesamten Familie. Hierzu sind ein Kündigungsschutz für werdende Väter und werdender Partner_innen sowie die Ausweitung des Kündigungsschutzes der Mütter um Zeiten der Elternzeit der Partner_innen ein wichtiger Schritt, der der Familie die Sicherheit des Haupteinkommens in Zeiten der Kindererziehung einräumt.
Ein weiterer für die Familie und damit für die Mutter Stress erzeugender Aspekt der beruflichen Tätigkeit der Partner_innen können unregelmäßige Dienste sein. Insbesondere die Sorge bei Geburtsbeginn sowie in der ersten Zeit mit Kind nachts alleine zu sein tragen zu erhöhtem Stress und damit einem erhöhten Gesundheitsrisiko für Mutter, Kind und auch Partner_innen bei.
Für einen gelingenden Familienstart braucht es gute Rahmenbedingungen in der Zeit nach der Geburt. Hierzu gehört die Möglichkeit des Aufbaus stabiler Bindungen des Kindes zu den Eltern und zwar möglichst zu beiden Eltern, das Einfinden des Paares in die neue Familiensituation und Rolle als Eltern, die Möglichkeit der Frau sich voll und ganz auf das Kind, ggf. das Stillen und die körperliche Erholung nach der Geburt zu konzentrieren…. All diese Punkte erfordern die Möglichkeit der kontinuierlichen Anwesenheit des Vaters/ der Partner_innen in den ersten zwei Wochen nach der Geburt. Wichtig ist außerdem die Unterstützung der Frau vor allem in diesen ersten zwei Wochen und anschließend nachts. Stress der Frau nach Geburt gefährdet den Bindungsaufbau, das Selbstvertrauen als Mutter und kann zu Milchstaus und Brustentzündungen führen, weshalb eine Unterstützung durch die Partner_innen essentiell wichtig ist. Somit ist es für alle Beteiligten wichtig, dass Partner_innen die Möglichkeit haben nach der Geburt zunächst zuhause zu sein. Hierfür müssen sie aktuell Erholungsurlaub nehmen, was den Jahresurlaub und damit die Gesamt-Familienzeit im ersten Jahr reduziert. Außerdem ist der Erholungsfaktor nach Geburt nicht in dem Maße gegeben, wie es im Sinne des Erholungsurlaubs wäre. Deshalb sollte hier zusätzlicher Sonderurlaub unabhängig vom Anspruch auf Elternzeit greifen. Dieser sollte direkt nach der Geburt beginnen, da manche Arbeitgeber keinen flexibel beginnenden Urlaub ermöglichen. Eine Geburt ist aber nicht planbar. Diese Drucksituation birgt das Risiko des weiteren Ansteigens der Kaiserschnittrate ohne medizinische Indikation zwecks Planbarkeit. Der Sonderurlaub sollte deshalb direkt ab Geburt beginnen.
Mit der Einführung des ElterngeldPlus sollte ursprünglich eine weitere Flexibilität im Bezug des Elterngeldes mit der Möglichkeit sich Berufstätigkeit unter den Eltern besser aufzuteilen, sodass beispielsweise beide Teilzeit arbeiten und keiner der Eltern aus dem Beruf raus muss, geschaffen werden. Die Möglichkeit der Reduktion der Arbeitszeit in der Elternzeit mit Bezug von ElterngeldPlus wird jedoch oftmals nicht genutzt aus Sorge anschließend in Teilzeit „festzuhängen“. Die Einführung des Rückkehrrechtes von Teilzeit für Vollzeit ist deshalb für beide Elternteile unerlässlich.
Letztendlich ist eine Überwachung der Einhaltung des Partner_innen-Schutzes nötig, da bereits bestehende Rechte (z.b. auf Elternzeit) teilweise nicht genutzt werden, weil Partnern/Partnerinnen im Beruf mit anschließenden Schwierigkeiten mehr oder weniger offen gedroht wird. Es muss also eine Möglichkeit geschaffen werden sich bei Schwierigkeiten mit Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen an eine vermittelnde Stelle zu wenden.