Antragsteller*in
N.N.
Zur Weiterleitung an
SPD Landesvorstand, SPD Landtagsfraktion
Antragstext
Die Landeskonferenz möge beschließen:
Die Antragsteller fordern die Ausweitung der Schulsozialarbeit, die z. Zt. nur an einem Teil der Hauptschulen und Grundschulen des Landes stattfindet, auf alle Schulzweige und -standorte auszuweiten. Dabei muss besonderer Wert auf die unbefristete Einstellung von Ganztagspersonal gelegt werden.
Begründung:
Schulsozialarbeit ist professionell durchgeführte Soziale Arbeit in einer Schule und mit den Menschen, die dort lernen und arbeiten. Die Forderung nach einer Ausweitung von Angeboten der Schulsozialarbeit wurde und wird angesichts der zunehmenden Komplexität von Erziehung und Bildung im schulischen Kontext sowohl in den Medien als auch in Fachkreisen immer häufiger geäußert. Die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Schwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten und die Pluralisierung der Lebenslagen während der letzten Jahre hat das Interesse an flächendeckender Schulsozialarbeit verstärkt.
Professionelle Schulsozialarbeit hat die Aufgabe in jeder Schule neu zu ermitteln, was gebraucht wird und mit welchen Menschen die notwendigen Schritte gegangen werden können. Erfolgreiche Schulsozialarbeit ist möglich durch:
- kontinuierliche Gruppenarbeit (in Kleingruppen und Klassen)
- zeitnahe Intervention (z. B. bei Schulmüdigkeit oder kritischen Lebenssituationen)
- leichte Erreichbarkeit für Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen (in der Schule während der Unterrichtszeit)
- trägfähige Kooperationstrukturen mit Institutionen (z. B. Polizei, Verkehrsbetriebe usw.) und Personen im Schulumfeld
- innovative Projekte, die das Wir-Gefühl von Klassen und der Schulgemeinde steigern
- Angebote zu den Themen Suchtprävention und -intervention, Gewaltprävention, Sexualpädagogik und Berufsorientierung.
Wenn es allerdings langfristig dabei bleiben sollte, dass viele SchulsozialarbeiterInnen auf halben oder befristeten Stellen beschäftigt werden, ist die notwendige Kontinuität nicht zu erreichen.
Insgesamt zeigen die Erfahrungen und Entwicklungen, dass Schulsozialarbeit eine notwendige zweite professionelle Kompetenz innerhalb der Schule ist, die als intermediäre Instanz wirkt, niedrigschwellige Angebote schafft, eigene Räume anbieten kann, an der Organisationsentwicklung von Schule mitwirkt und sozialpädagogische Methoden einbringt. Schulsozialarbeit kann einen wichtigen und hilfreichen Beitrag leisten bei den Bemühungen von Schulen, sich für die Umgebung und den Stadtteil zu öffnen, Ressourcen in ihrem Umfeld die schulische Arbeit zu erschließen und sich als Schule selbst zu einer Einrichtung weiterzuentwickeln, die auch für andere im Stadtteil offen ist – sei es als Kulturzentrum, Begegnungsstätte oder Werkstatt für Jugendliche und Erwachsene. Mit ihrer Arbeit soll sie die
Entstehung von Verhaltensabweichungen im schulischen Bereich verhindern helfen. Ausgangspunkt für dieses Ziel ist die Tatsache, dass die in der Schule auffällig gewordenen SchülerInnen später häufig zum Klientel der Jugendhilfe werden. Von daher ist es folgerichtig, das durch die Schulsozialarbeit bereits dort Maßnahmen ergriffen werden, wo es durch strukturelle oder individuelle Mängel innerhalb der Institution Schule zu einer Benachteiligung von Schülern kommt.
Gerade für SchülerInnen, die vermehrt Probleme im sozialen, psychischen wie kognitiven Bereich aufweisen, ist es wichtig, dass sie bei den SchulsozialarbeiterInnen eine Bezugsperson finden, die nicht Lehrperson (und damit Beurteilender) ist und auch nicht zur Schulverwaltung gehört. Die Eltern sehen in ihr ein Bindeglied zwischen ihnen und der Schule, die bei Konflikten ’neutral‘ vermitteln kann. LehrerInnen haben mit den SchulsozialarbeiterInnen Ansprechpersonen, die nicht nur die internen schulischen Probleme sehen.
Auch für SchülerInnen mit Migrationshintergrund kann die Schulsozialarbeit eine Chance darstellen. Gerade SchülerInnen aus nicht integrierten Familien haben oft Probleme in der Schule und gehen verhältnismäßig häufiger ohne Abschluss aus dem Schulleben. LehrerInnen sind für die Ihnen hier gestellte Aufgabe pädagogisch nicht genügend ausgebildet und häufig überlastet. Hier können SchulsozialarbeiterInnen einen wirkungsvollen Beitrag für die Migration leisten.
Da sich z.B. die Gewaltbereitschaft der Jugendlichen heutzutage nicht mehr auf Haupt- und Sonderschulen beschränkt, die erfahrungsgemäß ein sozial schwierigeres Klientel erreichen, sondern auch auf höhere Schulen wie Realschulen und Gymnasien, ist es notwendig auch diese in den Einzugsbereich der Schulsozialarbeit zu bringen. Auch durch die Erwartungshaltung der Eltern können an diesen Schulformen Schwierigkeiten entstehen, die für die Kinder eine massive Beeinträchtigung des Lernverhaltens und anderer Aspekte bedeuten können. So ist eine flächendeckende Einführung der Schulsozialarbeit in allen Schulformen zwingend erforderlich.
Das Land sollte hierbei Prioritäten setzen auf Schulen, die in sozialen Brennpunkten gelegen sind und von ihrer SchülerInnenstruktur besonderen Bedarf erkennen lassen. Geeignete Indikatoren dafür sind: Vermittlungsquote der AbgängerInnen in Ausbildung, Fälle von Gewalt und Drogenmißbrauch, Schulverweise, Fehlstunden, Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund und Klassengröße.