Antragsteller*in

N.N.

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N.N.

Antragstext

Die Landeskonferenz möge beschließen:

Die Jusos Rheinland-Pfalz setzen sich für einen umfassenden Nichtraucherschutz ein. Dies bedeutet die Rauchfreiheit in allen öffentlichen Einrichtungen, Gaststätten, Kneipen und solchen baulichen geschlossenen Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und zugänglich sind. Dabei sind Sinn und Zweck der geschaffenen Regelung zu beachten. Im gemeinsamen Interesse sollten Bundeseinheitliche Regelungen geschaffen werden.

Begründung:

Warum Nichtraucher geschützt werden müssen!

Laut einer Studie des DKFZ sterben jährlich mehr als 3000 Nichtraucher an Schäden des Passivrauchens. Diese Todeszahl liegt über den Toten die durch illegale Drogen sterben. Die Studie belegt auch das 170000 Neugeborene jährlich bereits im Mutterleib den Schadstoffen des Rauchens ausgesetzt sind.

Wie andere Länder den Nichtraucherschutz regeln!

Irland war das erste Land das 2004 einen Nichtraucherschutz in öffentlichen geschlossenen Räumen und an allen Arbeitsplätzen erließ. Seit kurz nach seiner Einführung erfreut sich das Nichtraucherschutzgesetz in Irland einem regen Zuspruch. Bis zu 80% der Iren steht dem Gesetz positiv gegenüber.

In Italien sind seit 2005 alle öffentlichen Gebäude sowie Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen rauchfrei. Die Wirte wurden mit Sonderkompetenzen in ihren eigenen Geschäften dazu ermächtigt als Hilfspolizisten zu agieren. Sie müssen dafür Sorge tragen dass, das Rauchverbot eingehalten wird. In dem Gesetz bestand zwar die Möglichkeit mit separater Lüftung ausgestattet Raucherräume zu betreiben. Dies war für die meisten Gaststätten nicht wirtschaftlich rentabel, weswegen diese Regelung kaum Zuspruch fand. Auch in Italien erfreut sich das Nichtraucherschutzgesetz großer Beliebtheit innerhalb der Bevölkerung.

In beiden Ländern ist es nicht zu einem massiven Besucherrückgang in Gaststätten und Kneipen gekommen, wir hier in Deutschland gerne die Angst von Gegnern des Nichtraucherschutzgesetzes proklamiert wird.

Regelungen in Deutschland!

Nachdem die Bundesregierung herausgefunden hat, dass der Nichtraucherschutz in Gaststätten in das Aufgabengebiet der Länder fällt wurde dieser an sie weitergeleitet. Nachdem als erstes Versucht wurde eine gemeinsame Lösung der Länder zu finden stellte sich bald heraus das einig Bundesländer auf Ausnahmen bestehen würden.

Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen das Rauchen in Festzelten weiterhin erlauben. Das Saarland will Sonderregeln für Inhabergeführte Kneipen undVereinsheime erlassen und andere Bundesländer wollen in Raucherräumen Selbstbedienung einführen.

Was uns an diesem Flickenteppich stört!

Wir wollen ein einheitliches Rauchverbot! Es kann weder im Sinne der Raucher sowie der Nichtraucher sein mehrere verschiedene Nichtraucherschutzgesetze beachten zu müssen. Dieses verfahren würde nur zu einem gestörten Verhältnis zwischen Bürgern und Gesetzgeber führen. Es ist doch jetzt schon so, dass man die ganzen Sonderregeln nicht nachvollziehen geschweige den merken kann.

Deshalb fordern wir die Schaffung eines einheitlichen Rauchverbotes in allen Bundesländern.