Antragsteller*in

Kaiserslautern

Zur Weiterleitung an

/

Antragstext

Zur Weiterleitung an: Minister Clemens Hoch und Ministerin Stefanie Hubig Die Landeskonferenz möge folgende Resolution, welche in ursprünglich

veränderter Form von den Jusos Oberfranken an die Landeskonferenz der Jusos Bayern gestellt wurde, beschließen:

Mit dem Erscheinen von ChatGPT als Chat-Bot ist das Thema der künstlichen Intelligenz (KI) Gegenstand der öffentlichen Debatte geworden. So kann man anhand dieser KI erahnen, dass künstliche Intelligenz in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen wird, auch in der Bildung. Vor allem Chat-KI’s wie ChatGPT lassen sich jetzt schon vielfältig in der Schule nutzen. Dabei nutzt die KI ChatGPT maschinelles Lernen, um mit einer riesigen Datenmenge an einer Vielzahl an Themen trainiert zu werden. Damit ist es möglich, kontextbezogene und fundierte Konversationen zu führen.

Kritisch ist zu betrachten, dass KI’s Fehler machen und auf Grundlage ihrer zugrundeliegenden Datenbanken auch falsche Informationen bereitstellen können. So können KIs auch unbewusst in Form von Bias oder Fake News manipuliert werden. Dazu kommt, dass durch die Fütterung von Daten mit damit einhergehenden Sichtweisen, Diskriminierungen jeglicher Art seitens der jeweiligen KI ausgeübt und reproduziert werden können. Auch besteht die Gefahr, dass die Technologie der KI zu einer Ware wird, welche nach den Regeln der Profitmaximierung ausgerichtet und nicht nach Maßstäben des Allgemeinwohls. Wir stellen uns dem klar entgegen und fordern, dass jegliche KITechnologie nach Maßstäben des Gemeinwohls ausgerichtet wird. Hierbei ist uns auch die Kontrolle ethischer, moralischer und datenschutzrechtlicher Kriterien wichtig. KI soll den Interessen vieler Menschen dienen, nicht den Profiten weniger.

Schule:

Auch auf die Schule hat und wird die KI massive Auswirkungen haben. So bedarf es eines reflektierten Umgangs auch im Unterricht. Dazu müssen Lehrkräfte durch Fortund Weiterbildungen in der Lage sein, KI in didaktische Konzepte zu integrieren. Ebendiese Anforderungen gilt es für die zukünftige Lehrkräfteausbildung zu berücksichtigen. Dabei ist es wichtig den Schüler*innen umfangreiche Medienkompetenzen zu vermitteln. Hier ist ein medienkompetenzorientierter Unterricht notwendig. Es muss ein Bewusstsein

dafür geschaffen werden, dass KI von Menschen instruiert wurde und dementsprechend auch Fehler bzw. bewusst falsche Informationen reproduziert. Außerdem sollte

betrachtet werden, wozu KI imstande ist – und wozu nicht. So ist KI nicht im menschlichen Sinn intelligent und nicht in der Lage, unbegrenzt kreativ zu sein, sondern ist immer durch die Grenzen der zugrundeliegenden Datensätze limitiert. Auch grundlegendes Wissen über Datenschutz und den verantwortungsvollen und ethischen Umgang mit eigenen Daten muss den Schüler*innen vermittelt werden.

Die Einsetzbarkeit von KI im Unterricht ist stets im Wandel, weshalb es ein dauerhafter Auftrag sein muss zu erörtern, inwieweit sich mit dem Einsatz von KI im Unterricht Wissen und Kompetenzen fördern lassen. So kann KI beispielsweise ein Recherchetool darstellen und Projektunterricht ermöglichen. Außerdem kann die KI als digitale Lehrkraft Übungsaufgaben von Schüler*innen korrigieren und Vergleichswerte generieren. Auch kann KI viele bisherige Probleme und Hürden abbauen. So können mit KI Sprachbarrieren auf verschiedenste Art und Weise überwunden werden. Wie bereits erwähnt, befindet sich die KI und deren Nutzung durch ständige Forschung im Wandel. Es gilt dabei weiter zu erörtern, inwieweit KI Lehrkräfte bei ihren Aufgaben entlasten kann. So gibt es viel Potential insbesondere bei der Individualisierung und Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Schüler*innen.

Hierbei setzen wir uns für eine Weiterentwicklung rund um das Thema Nachteilsausgleich ein, um einen inklusiveren Unterricht in Zukunft leichter gewährleisten zu können. Um die KI einsetzen zu können, muss neben der didaktischen Notwendigkeit die Kompetenz bei den Lehrkräfte für den Einsatz vorliegen. Dazu braucht es fortschreitende Entwicklungen der KI für die Schulen auf der einen Seite und Fortbildungen für Lehrkräfte in dem Bereich auf der anderen Seite. Ebenfalls stellt KI die bisherigen Leistungsnachweise grundsätzlich in Frage. So gilt es generell das Prinzip der Leistungszielorientierung hin zu einer Lernziel- und Kompetenzorientierung zu transformieren. Es gilt zu erörtern, inwieweit Leistungsnachweise in Form von Abgaben künftig zu stellen sind, um sicherzustellen, dass es sich auch tatsächlich um die individuelle Leistung des*r Schüler*in handelt. Aber auch einfache Hausaufgaben, so die Befürchtung, können in Zukunft von der KI verrichtet werden, sodass die Übung für viele wegfällt. Die Aufgaben, die nun zwangsläufig eine KI machen kann, wurden auch davor von Akademiker*inneneltern gemacht. Jetzt steht dieser Weg auch Kindern ohne Akademiker*inneneltern zur Verfügung, woraufhin eine Debatte entbrennt. Die Antwort auf derartige Ungleichheiten und die neuen Herausforderungen im Rahmen der KI ist und bleibt die Verlagerung des Lernprozesses und der Hausaufgaben vom privaten ins öffentliche mit einem Ganztag für alle.

Künstliche Intelligenz im Hochschulbereich:

Hochschulen leisteten durch vertiefte Forschung initiale Pionier*innen-Arbeit, um KIgestützte Anwendungen auf den Stand zu versetzen, der heute Tools wie ChatGPT möglich macht. Die zunehmende Popularität KI-gestützter Anwendungen bringt auch für den Hochschulalltag gleichermaßen Herausforderungen und Chancen mit sich. Wir fordern einen reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit KI-gestützter Analyse, Textverarbeitungs- und Texterzeugungstechnologie. Im Kontext wissenschaftlicher Arbeiten kann Software wie ChatGPT als Inspiration für Form und Stil dienen, eine direkte Verwendung von KI-generierten Texten wird den Standards wissenschaftlicher Arbeit aber zum heutigen Stand nicht gerecht. Anders sieht es bei KI-gestützter Datenverarbeitung aus. Schon heute bieten beispielsweise KI-gestützte Mustererkennungsverfahren einen immensen Mehrwert bei der Auswertung großer Datensätze. Durch die steigende Popularität von KI und die Etablierung KI-gestützter Applikationen wird sich der Anwendungsbereich in vielen Bereichen der Hochschule weiter ausweiten. Dem begegnen wir offen und konstruktiv. Kritisch betrachten wir die Etablierung KI-gestützter Analysetools zur Leistungsbewertung von Studierenden. Zwar bringt mehr Kontinuität in der Beurteilung des aktuellen Leistungsstandes durchaus auch für Studierende Vorteile mit sich, dies darf aber nicht zu einer abermaligen Steigerung des Leistungsdrucks auf Studierende führen. Zudem dürfen Datenschutzstandards nicht untergraben werden. Eine direkte, empathische Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden kann durch digitale Lösungen ohnehin nicht gleichwertig ersetzt werden, daher sollte KI-gestützte Lernunterstützung stets ergänzend und nicht als Ersatz konventioneller Lehre zur Anwendung kommen. Bei zunehmender Digitalisierung der Leistungsauswertung ist es zudem umso wichtiger, zugrundeliegende Rechtsordnungen aller Ebenen von Prüfungsordnungen bis hin zum Hochschulgesetz studierendenfreundlich auszuarbeiten und die Rechte Studierender zu stärken.