Antragsteller*in
Neustadt / Bad-Dürkheim
Zur Weiterleitung an
/
Antragstext
Forderung:
Das Dienstwagenprivileg muss reformiert werden. Dafür soll mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren der/die Arbeitgeber*in keine Kosten mehr für Benzin- oder Dieselkraftstoff übernehmen, der privat verfahren wird. Andererseits muss es sofort steuerrechtlich möglich werden, dass der/die Arbeitgeber*in die Kosten für Strom für Elekto- und Hybridfahrzeuge übernimmt.
Außerdem soll die 1%-Regel nur noch für Fahrzeuge gelten, welche maximal 1,3t leer wiegen, wobei Batterien nicht mitzählen, wenn sie Traktionsenergie liefern.
Begründung
Die momentanen Regeln erscheinen nicht mehr zeitgemäß: Möchte ein*e Arbeitnehmer*in den Dienstwagen auch privat nutzen, muss – vereinfacht gesagt – er/sie 1% des Brutto-Listenpreises des Fahrzeuges als geldwerten Vorteil versteuern (1%-Regel). Den Kraftstoff zahl dabei der/die Arbeitgeber*in.
Für Elektrofahrzeuge müssen nur 0,25% als geldwerter Vorteil versteuert werden, ABER aus steuerrechtlichen Gründen darf der/die Arbeitgeber*in nicht den Strom bezahlen, mit dem das Fahrzeug geladen wird. Das schafft falsche Anreize.
Teil 1: Alternative Antriebe statt fossile Kraftstoffe
Firmenwagen machen einen großen Anteil der Neuzulassungen aus – 67,5% der gesamten Neuzulassungen im Mai 2024. Auch wenn nicht alle Firmenwagen als Dienstwagen mit der 1%-Regel genutzt werden zeigt sich doch, dass Wagen mit der 1%-Regel einen erheblichen Anteil der Neuzulassungen ausmachen. Hinzu kommt, dass solche Fahrzeuge meist nur wenige Jahre als Dienstwagen genutzt werden und dann auf dem Gebrauchtmarkt landen. Anders gesagt: Wenn wir jetzt steuern, welche Fahrzeuge als Dienstwagen beschafft werden, steuern wir damit den Gebrauchtfahrzeugmarkt von morgen.
Dieses Potential sollten wir nutzen und die Steuervorteile für Fahrzeugen gewähren, die wir mittel- und langfristig auf unseren Straßen haben wollen. Daher ist es falsch, dass Arbeitnehmer*innen auf dem Ladestrom für Elektroautos sitzen bleiben, während ihnen Benzin und Diesel bezahlt werden – das müssen wir umdrehen. Schließlich hat diese Regelung unter anderem dazu geführt, dass die letzte Förderung von Plug-In-Hybriden ins Absurde geführt wurde. Das sind im Prinzip Elektroautos, die einen Benzin- oder Dieselgenerator mitführen, falls der Akku leer wird. Sie wurden aber in der Praxis nicht mit Strom aufgeladen sondern nur mit Kraftstoff gefahren – oft mit höherem Verbrauch als das Schwestermodell mit reinem Dieselantrieb – und die Industrie hat ihre Produktion darauf abgestimmt. Würde man den Fahrer*innen den Strom schenken (bzw. von Arbeitgeber*in bezahlen lassen) und den Kraftstoff müssten sie bei Privatfahrten selbst zahlen, sähe das anders aus.
Die Förderung muss also dahin reformiert werden, dass die Fahrer*innen den Ladestrom, oder klimafreundliche Alternativen wie z. B. Wasserstoff bezahlt bekommen, während die unerwünschten Antriebe, welche auf fossilen Brennstoffen basieren, keine staatliche Förderung mehr erhalten. Die Abschaffung der Förderung von Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb sollte dabei mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren erfolgen, weil die Firmen ihre Flotten nicht sofort austauschen können. 5 Jahre erscheinen angemessen, weil einerseits genug Zeit ist, damit man nur die Fahrzeuge austauschen muss, die sowieso die Firma verlassen. Zudem gibt eine solche Frist Planungssicherheit. Durch Zwischenschritte werden bereits vorher Anreize geschaffen, eben nicht den Diesel, sondern einen alternativen Antrieb zu kaufen.
Teil 2: Gewichtsbegrenzung
Eine weitere Absurdität des aktuellen Automarktes: Die Fahrzeuge werden immer schwerer. Gerade die SUV (auch „Stadtgeländewagen“ genannt) sind auf dem Vormarsch, besonders bei Firmenwagen. Solche unnötig großen und schweren Fahrzeuge haben Nachteile, z. B. verbrauchen sie viel mehr Energie als Kleinwagen. Egal ob es sich dabei um Benzin, Diesel oder Strom handelt, wir sollten so oder so keine Energie verschwenden. Beispielsweise könnte den Ökostrom fürs Laden der Batterien auch der Nachbar verwenden, um weniger Kohlestrom zu verbrauchen. Die Gewichtszunahme ist so extrem, dass moderne Verbrenner, trotz effizienterer Motoren, im Durchschnitt mehr Kraftstoff verbrauchen als vor 10 Jahren. Es ist einfache Physik, dass man mehr Energie benötigt, wenn man eine größere Masse auf eine bestimmte Geschwindigkeit beschleunigen möchte, oder wenn man bei gegebener Geschwindigkeit eine größere Stirnfläche nach vorne schiebt und dabei Luftwiderstand erzeugt.
Deshalb soll der Steuervorteil der 1%-Regel für Fahrzeuge entfallen, die leer mehr als 1,3t wiegen. Weil Elektrofahrzeuge von Natur aus eine schwere Batterie mitführen müssen, sollen Batterien, welche Traktionsenergie liefern, dabei nicht mit zählen. Die 1.3t reichen locker für einen zeitgemäßen Kombi, aber größere SUV sind schwerer.