Antragsteller*in
Jusos Rheinland-Pfalz
Zur Weiterleitung an
SPD-RLP Landesparteitag
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
Wir fordern, die derzeitigen Arbeitsbedingungen von Saisonarbeiter*innen maßgeblich zu verbessern. Folgende Punkte müssen umgesetzt werden:
- Die Standards einer Unterbringung der Saisonarbeiter*innen muss laut BMAS den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.4) entsprechen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Berichten über miserable Unterkünfte der Saisonarbeiter*innen. Um dies zu ändern, fordern wir eine regelmäßige unangekündigte Kontrolle der von den Arbeitgebenden zur Verfügung gestellten Unterkünfte.
- Auch dem Lohndumping muss entschieden entgegengewirkt werden. Akkordlöhne dürfen, wenn vertraglich vereinbart, nicht den stündlichen Mindestlohn von derzeit 12 Euro unterschreiten. So fordern wir, dass der stündliche Mindestlohn auch bei Saisonarbeiter*innen strikt eingehalten wird. Eine transparente Erfassung der Arbeitszeiten soll dazu dienen, die Einhaltung des Mindestlohnes besser nachvollziehen zu können, um Lohndumping entgegenzuwirken.
- Saisonarbeiter*innen sind laut DGB oftmals weder sozialversichert noch voll krankenversichert. Die Sozialversicherung für die Arbeitnehmenden wird durch Gesetzeslücken, die seitens der Arbeitgebenden ausgenutzt werden, umgangen. Die Saisonarbeiter*innen werden teils über Gruppenkrankenversicherungen versichert, die in bestimmten Fällen nicht die kompletten Kosten der Behandlung übernehmen. Dadurch bleiben die Arbeitnehmenden auf Teilen der Kosten sitzen. Wir fordern über die gesamte Zeit der Arbeitstätigkeit eine vollständige Sozialversicherung der Saisonarbeiter*innen, die eine Krankenversicherung und einen Anspruch auf Rente beinhalten.
- Die Gesetzeslücke muss durch das Anpassen der Ausnahmeregeln für Ferien- und Studierendenjobs geschlossen werden.
- Zudem fordern wir, einen leichteren Zugang der Gewerkschaften zu den Saisonarbeiter*innen. Sowie eine bessere und mehrsprachige Aufklärung über den Arbeitsschutz, damit Saisonarbeiter*innen ihre Rechte und Anlaufstellen kennen, auf welche sie sich im Fall von Verstößen seitens Arbeitgebenden berufen können.
Begründung:
Erfolgt mündlich.