Antragsteller*innen

N.N.

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Juso-Bundeskongress

Antragstext

Die Bundeskonferenz der Jusos soll die SPD Bundestagfraktion auffordert, den Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Einführung des Ausbildungsberufs „operationstechnische Assistenten“ (Drucksache 19/1720) im Bundestag zu fördern. Die Fraktion der SPD soll darauf hinwirken, dass der Gesetzentwurf in der laufenden Legislaturperiode zur Abstimmung gestellt und angenommen wird.

Begründung:

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Einführung des Ausbildungsberufs für operationstechnische Assistenten wurde bereits 2009, 2010 und 2014 im selben Wortlaut vom Bundesrat an den Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen. Der Bundesrat weißt in seiner Begründung darauf hin, dass die Einführung des Berufsbildes notwendig geworden ist, da die Anforderungen an das nichtärztliche Fachpersonal bei Operationen in den letzten Jahrzenten stetig gestiegen ist. Gründe hierfür sind neben den medizinischen Fortschritten auch die rasante Verbesserung und der Einsatz technischer Hilfsmittel und Maschinen im OP. Aus Sicht des Bundesrates und von Fachgutachtern würden operationstechnische Assistenten die „notwendigen organisatorischen und medizinisch-technischen Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Grundlage eines engen Theorie-Praxis-Bezugs“ (Drucksache 19/1720, S.18) bündeln. Bereits 1996 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von operationstechnischen Assistenten veröffentlich. Diese diente als Grundlage für die Einrichtung von Schulen und für die Organisation des Ausbildungsbetriebs. Schon gibt es in Deutschland ca. 15.000-20.000 Operationstechnische Assistenten in Krankenhäusern. Fachverbände wie die DKG schätzen den Bedarf an Ausbildungsplätzen auf ca. 2000 Stellen bundesweit, die an ungefähr 120 Ausbildungsstätten ausgebildet werden. Die Ausbildung wird zurzeit von den Krankenhausträgern alleine finanziert. Diese bilanzbasierte Finanzierung der Ausbildung birgt die große Gefahr, das Ausbildungsorte in naher Zukunft geschlossen werden könnten. Eine Anerkennung des Ausbildungsberufes würde die Finanzierung unabhängig von den Bilanzen des Krankenhausträgers ermöglichen. 

Im Jahre 2004 hat das Bundesland Schleswig-Holstein die Ausbildung mittels Landesverordnung gesetztlich geregelt. Jedoch besteht bei einer nicht bundesweit einheitlichen Regelung des Ausbildungsberufes die Gefahr, dass es eine Zersplitterung des Heilberufswesens geben könnte. Dies wäre besonders nachteilig für die behandelten Patienten, da je nach Bundesland andere Fähigkeiten und Vorschriften gelten würden. Es ist zu beführchten, dass die Versorgungsqualität vor, während und nach Operationen stark beeinträchtigt wird. 

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf bisher zurückgestellt mit der Begründung, dass das Berufsbild des operationstechnischen Assistenten im Zuge der „Neubewertung und Weiterentwicklung der nichtärztlichen Heilberufe“ (Drucksache 16/12679, S. 18) mit einbezogen werden soll. Jedoch hat die Bundesregierung seit 2009 keine Neuregelung der Heilberufe durchgeführt. Der Bedarf an Fachkräften im Pflegebereich ist jedoch seit 2009 stetig gestiegen. Weiterhin vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass operationstechnische Assistent*innen nur eine „geringe Einsatzbreite“ besitzen würden. Es bestehe die Gefahr, dass mit der Einrichtung des Ausbildungsberufes ein „Sackgassenberuf“ geschaffen werde. Jedoch kann die Bundesregierung diese Aussagen nicht belegen. Dennoch hält sie seit 2009 an ihrer Ansicht fest. Trotz dieser Begründung für die vorliegende gesetzgeberische Passivität ließ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verlautbaren, dass der „…Beruf […] für eine Erfolgsgeschichte [steht].“  Bundesweit werden an insgesamt 80 Standorten operationstechnische Assistenten ausgebildet.

Die Bundesregierung geht in ihrer Begründung auf wichtige Fragen und Zusammenhänge nicht ein. So wird keine Aussage dazu gemacht, wie eine konkrete Neugestaltung der Gesundheits- und Heilberufe aussehen soll. Stattdessen wird das Problem seit 2009 in Ausschüsse und Fachgremien verschoben. Aus unserer Sicht handelt die Bundesregierung hier grob fahrlässig zu Lasten der Patienten. Es hat den Anschein, die Regierung drücke sich um ihre Verantwortung, das staatliche Gesundheitswesen für den demographischen und technischen Wandel zu rüsten. Auch bezieht die Bundesregierung die Änderungen durch technischen Fortschritt nicht in ihre Überlegungen ein. Es wird der Anschein erweckt, dass das Ziel des Gesundheitsministeriums einzig und alleine die Kostensenkung im Gesundheitswesen ist. So werden heute anstelle von speziell ausgebildeten operationstechnischen Assistenten ungelernte Hilfskräfte im OP eingesetzt. Diese sind weder im Umgang mit Patienten noch mit der Versorgung von Operierten vertraut. Dennoch können, gerade im OP unter Narkose, kleinste Fehler in der Lagerung und Überwachung der Patienten zu enormen Komplikationen führen. Daher kann ein Einsatz von unterqualifiziertem Personal im OP und stellenweise fachfremden Personal in postoperativen Pflege nicht im Sinne der Patienten sein. Dennoch nimmt die Bundesregierung mit ihrer Ablehnung eine Gefährdung der Patienten zur Kostensenkung im Gesundheitswesen billigend in Kauf. 

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass es bereits aus rein rationalen Gründen dringend notwendig ist, das Berufsbild des operationstechnischen Assistenten bundesweit zu regeln. Nur so kann unser Gesundheitssystem mit gleichbleibend hoher Qualität für alle Patienten in einer alternden Gesellschaft betrieben werden. Eine Ablehnung des Gesetztesvorhabens lässt sich nur mit Kosteneinsparungen im Gesundheitssystem begründen und führt dazu, dass die Qualität leidet.