Antragsteller*in

N.N.

Zur Weiterleitung an

N.N.

Antragstext

Wir fordern den Landes- und Bundesebene dazu auf, sich aktiv für eine Etablierung des Verbandsklagerechts für Gewerkschaften im Arbeitsgerichtsgesetz einzusetzen. Das bestehende Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) soll wie folgt ergänzt werden: In § 2a Abs. 1 wird nach Nr. 4 folgende Nr. 5 angefügt:

„5.die Geltendmachung der Verbandsklage, sowie der Koalitionsklage zur Durchsetzung von Mindestbedingungen und Tarifverträgen in kollektiven Sachverhalten.“ Weiterhin soll ein Paragraph eingefügt werden, der unter anderem die Normen benennt, gegen deren Verletzung den Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden soll. Insbesondere müssen dabei diverse Arbeitsschutznormen, das Mindestlohngesetz und Tarifbindungsgesetze Berücksichtigung finden.

Begründung:

Wir alle kennen aus unserem Umfeld die Situation, dass Arbeitnehmer_innen sich in ihren Rechten verletzt fühlen, Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden oder Arbeitgeber_innen Strategien zur Umgehung des Mindestlohngesetzes entwickeln. Auch erleben wir in unserem Alltag immer wieder Fälle von ungleicher Bezahlung auf Grund von Diskriminierung im Arbeitsverhältnis. Häufig scheuen Arbeitnehmer_innen allerdings davor zurück, ihr gutes Recht einzufordern oder auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Die Gründe dafür sind vielfältig und liegen oftmals im großen Macht- und Herrschaftsgefälle des Beschäftigungsverhältnisses begründet, sodass Arbeitnehmer_innen negative Konsequenzen für ihre berufliche Laufbahn befürchten müssen. Auch gehen langwierige Gerichtsverfahren in der Regel mit hohem finanziellen Aufwand einher. Daher tendiert der oder die Einzelne dazu, solche Missstände als gegeben und unveränderbar hinzunehmen. Dies gilt umso mehr für prekär Beschäftigte und kleine Unternehmen ohne Betriebsrat oder gewachsene Strukturen betrieblicher Mitbestimmung. Wo sich kein Kläger findet, da gibt es aber bekanntlich auch keinen Richter. Hier liegt ein Umsetzungsdefizit vor, dass verfassungsrechtlich und gerade auch sozialpolitisch nicht länger hinnehmbar ist.

Wir Jusos in der SPD sehen gute Arbeit für alle als gesamtgesellschaftliche Zielsetzung, die es mit entsprechenden Rechtsinstrumenten zu ermöglichen gilt. Insbesondere heißt dies, dass wir Möglichkeiten aufzeigen müssen, um Rechtsverstöße durch Arbeitgeber_innen aufzudecken und zu sanktionieren. Das Verbandsklagerecht könnte hier als Instrument dienen, um mittels Durchsetzung der Arbeitnehmer_innen-Rechte im Einzelfall einen generellen Wandel in der Arbeitskultur und der Beziehung von Arbeitgeber*innen zu Arbeitnehmer*innen einzuleiten.

Viele ausländische Rechtsordnungen, wie etwa die französische, kennen ein solches Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und auch in Deutschland beschreiten wir damit kein Neuland. So haben beispielsweise Naturschutzverbände in Umweltfragen oder Verbraucherschutzverbände in Fragen des Verbraucherschutzrechtes bereits umfangreiche Möglichkeiten, in strittigen Fragen den Rechtsweg zu gehen, beziehungsweise Unterlassungsklage einzureichen. Wie Verbraucherschutzverbände unsere Verbraucher_innen schützen, so schützen unsere Gewerkschaften die Arbeitnehmer_innen. Eine rechtliche Schlechterstellung der Gewerkschaften gegenüber anderen Verbänden ist für uns Jusos nicht hinnehmbar.