Antragsteller*in

N.N.

Zur Weiterleitung an

N.N.

Antragstext

Wir fordern:

  • Die Einführung eines Lobbyregisters nach US-amerikanischem Vorbild für die Regierungen und Parlamente auf europäischer, Landes-und Bundesebene
  • Die Einhaltung und ggf. Anpassung der Karenzzeiten und die Abschaffung der Ausnahmeregelungen
  • Die Überprüfung der Einführung eines „Rates der Berater_innen“ auf europäischer, Bundes- und Landesebene
  • Eine Obergrenze der Nebenverdienste von Politikern und Politikerinnen mit Ausnahme kommunalpolitischer Aufwandsentschädigungen

Lobbyismus ist gegenwärtig ein umstrittenes Thema. Politische Entscheidungsträger_innen und hohe Funktionär_innen aus der freien Wirtschaft sind zunehmend größerem Druck ausgesetzt, sich gegen den Vorwurf der Einflussnahme zu wehren. Hierin ruht auch ein großes Eigeninteresse, da von den Grenzüberschreitungen des Lobbyismus eine große Gefahr ausgeht. Diese Entwicklung ist durch die Faktoren Korruption und übermäßige Einflussnahme gekennzeichnet. Das Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamtes (BKA) beziffert den Schaden im Jahr 2014 auf 358 Mio. €. Dies ist eine Verdoppelung der Schäden gegenüber 2010, die sich zu diesem Zeitpunkt noch auf 176 Mio. € beliefen. Für die Politik steht ihr Kapital auf dem Spiel: Die Glaubwürdigkeit. Aus der Vielzahl an Beispielen soll an dieser Stelle ein prominentes hervorgehoben werden. So erregte der Fall des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) bundesweit Schlagzeilen, als er sich gegen den Vorwurf der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit der Finanzierung seines Hauses wehren musste. Generell ist die Entwicklung dieser Form des Lobbyings durch Nebentätigkeiten für Abgeordnete, Gewährung monetärer und non-monetärer Vorteile und von Parteispenden gekennzeichnet. Wie gehen wir mit dem zunehmenden Lobbyismus um? Wir fordern vor allem Transparenz.

Lobbyregister

Im Fokus der Debatte liegt die Einführung eines sogenannten Lobbyregisters. Bis Juni 2015 gab es kaum Auskünfte darüber, welche Lobbygruppen Zutritt zum Bundestag über Hausausweise haben. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg veröffentlichte die Bundestagsverwaltung eine komplette Liste, aus der ersichtlich wird, welche Lobbygruppen Zutritt haben. Kritiker_innen geht dies nicht weit genug. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow fordert, dass es ein verpflichtendes Register geben soll, aus dem der/die Auftraggeber_in, das betreffende Gesetz und das Honorar hervorgeht. Dies führt zu mehr Transparenz und auch somit die Lobbyisten profitieren, indem ihr Image verbessert wird. Vergleicht man den Umgang anderer Staaten mit Lobbyisten sind deutliche Unterschiede festzustellen. In den USA und auch in Kanada existiert ein verpflichtendes Lobbyregister. Falls ein Lobbyist die Behörden nicht über seine Tätigkeiten regelmäßig in Kenntnis setzt, werden Strafen fällig. Daher fordern wir die Einführung eines solchen Registers.

Karenzzeiten für Politiker_innen

Unter dem sogenannten Drehtüreffekt bezeichnet man den Vorgang, wenn aktive Politiker_innen in die Wirtschaft wechseln oder umgekehrt unmittelbar nach dem Ende der jeweiligen Tätigkeit. Dies führte in der Vergangenheit zu hitzigen Diskussionen. Marco Bülow (SPD) fordert daher, eine Karenzzeit (auch „cooling off period“) von vier Jahren, in der Politiker_innen keine Spitzenfunktionen in der Wirtschaft einnehmen sollen. Lobbycontrol bemerkt über das Gesetz, welches seit 2015 eine Karenzzeit festlegt, Folgendes:

„Demnach müssen Minister und Staatssekretäre unmittelbar anzeigen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in der Privatwirtschaft aufnehmen wollen. Ein Gremium von anerkannten Persönlichkeiten soll daraufhin den Wechsel auf mögliche Interessenskonflikte untersuchen. Wenn solch ein Konflikt der Interessen festgestellt wird, könnte die Bundesregierung auf Vorschlag des Gremiums eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten verhängen.“ Diese Ausnahmeregelungen werden auch zukünftig zu spektakulären Wechseln unmittelbar nach der politischen Laufbahn führen. Daher fordern wir die Abschaffung dieses Gremiums und dessen Kompetenzen.

Asymmetrie der Interessensvertretungen beseitigen

Da die derzeitigen Lobbystrukturen eine starke Professionalisierung durchleben, ergibt sich eine Unwucht zwischen ehrenamtlichen Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Lobbyist_innen. Diese sollte weitgehend beseitigt werden, indem entweder von weniger Lobbyist_innen Gebrauch gemacht wird, runde Tische eingerichtet oder

„Waffengleichheit“ hergestellt wird, indem sich die andere Seite ebenfalls stärker professionalisiert. Zu bevorzugen ist der Weg hin zu weniger Lobbyismus und mehr Transparenz. Diese Meinung vertritt der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz (SPD). Dieser fordert einen „Rat der Berater“, dem sämtliche Interessensvertretungen angehören sollen. Dieser Vorschlag ist diskussions- und erprobungswürdig. Dadurch würde ein Interessensausgleich ohne Hinterzimmerei stattfinden. Man nimmt die Lobby-Gruppen aus dem Dunklen in die Öffentlichkeit.

Nebeneinkünfte

Ebenfalls im Fokus der wissenschaftlichen Forschung liegt die Frage, ob die Nebeneinkünfte der Politiker_innen zu Lobbyismus zählen und eine Einflussnahme darstellen. Von 2005 bis 2007 und 2013 wurde das 10-Stufenmodell der Nebeneinkünfte eingeführt. Dies ermöglicht ein hohes Maß an Transparenz. Letztlich liegt es damit in der Hand der Parteien und in letzter Konsequenz bei den Wähler_innen, ob sie eine_n Abgeordnete_n tolerieren, der neben seiner Haupttätigkeit so viel verdient. Hier besteht kein weiterer Regulierungs- sondern vielmehr Konsequenzbedarf.