Antragsteller*in

Jusos Worms

Zur Weiterleitung an

Bundeskongress Jusos, Landtagsfraktion SPD RLP, Programmkommission SPD RLP

Antragstext

„Die Juso Landeskonferenz möge beschließen, dass die neuen Assistenzhundearten dem Blindenführhund gleichgestellt werden.

Begründung:

Der bekannteste aller Assistenzhunde ist der Blindenführhund. Da der Blindenführhund einen schwerbehinderten Menschen begleitet genießt er bestimmte Privilegien, die durch die Anerkennung als medizinisches Hilfsmittel und die Aufführung im Hilfsmittelkatalog rechtlich klar abgesichert sind. So darf er zum Beispiel seinen Menschen auch an Orte begleiten an dem andere Hunde verboten sind, darf kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel benutzen etc.. Seit einigen Jahren entwickeln sich in Deutschland neue Assistenzhundearten, wie zum Beispiel der Epilepsiewarnhund, der Diabetikerwarnhund, der LPF-Assistenzhund oder der Autismushund, die genau wie der Blindenführhund einen schwerbehinderten Menschen begleiten, ihn bei der Lebensbewältigung unterstützen und zum Teil sogar lebensrettende Maßnahmen durchführen. Es versteht sich von selbst, dass diese von speziellen Assistenzhundeorganisationen über Monate und Jahre ausgebildeten Hunde dieselben Privilegien, wie der Blindenführhund benötigen. Die Realität sieht jedoch anders aus. Die neuen Assistenzhundearten sind gesetzlich nicht hinreichend abgesichert, da sie nicht wie der Blindenführhund als Hilfsmittel anerkannt und nicht in dem Hilfsmittelkatalog aufgeführt werden. Somit ist ein Mensch, der einen Anfallswarnhund bei sich führt einem blinden Menschen mit einem Blindenführhund gegenüber deutlich benachteiligt.

Dem Entgegen stehen aber das Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) und das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, welche besagen, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen.

Um diese Diskriminierung zu bekämpfen und den Verstoß gegen diese Gesetze zu beenden, fordern wir eine sofortige Änderung der Gesetzeslage. Wir fordern daher die rechtliche Gleichstellung aller Assistenzhunde durch die Anerkennung als medizinische Hilfsmittel, sowie die Aufnahme in den Hilfsmittelkatalog.“