Antragsteller*in

N.N.

Zur Weiterleitung an

SPD Landesvorstand, SPD-Bundestagsfraktion

Antragstext

Die Jusos RLP fordern die Einführung eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft. Nur gesetzliche Grundlagen können effektiv Gleichstellung fördern. Das Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft muss sich an folgenden Leitlinien orientieren:

  • klare Vorgaben zur Förderung der Chancengleichheit durch effektive Zielvorgaben für die Vergabe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen;
  • verbindliche Gleichstellungspläne in Betrieben;
  • eine Quotenregelung von 40% für die Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften sowie für die Vorstände von Unternehmen ab 500 MitarbeiterInnen mit effektiven Sanktionsmechanismen angelehnt an das norwegische Modell;
  • Gleichstellungsbeauftragte mit effektiven Rechten und Kompetenzen, die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern initiieren und kontrollieren;
  • bessere Rechte bei konkreten Benachteiligungen, wie z.B. ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren bei Einstellungen und Beförderungen;
  • wirksame Sanktionen durch ein Verbandsklagerecht für Frauenverbände und Gewerkschaften sowie Sanktionen bei Verstößen gegen vereinbarte Gleichstellungsziele;
  • die Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an Maßnahmen zur Chancengleichheit –unter Berücksichtigung der jüngsten europäischen Rechtsprechung;
  • eine Gleichstellungskommission auf Bundesebene in Anlehnung an internationale Vorbilder;
  • effektive Regelungen zur Beseitigung von Lohndiskriminierung und zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Begründung:

In den Leitungsgremien der Privatwirtschaft sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert. Während Frauen 45% aller Beschäftigten stellen, sind sie in der obersten Leitungsebene nur noch mit 25 % (West 23%, Ost 30%) vertreten. Je größer die Unternehmen sind, desto schwieriger scheint es für Frauen zu sein, in die entsprechenden Führungsgremien aufzusteigen. Schaut man sich z.B. die DAX-30 Vorstände an findet man lediglich eine Frau in allen Vorständen zusammen.

Diese Bild hat sich in den letzten Jahren wenig geändert, auch wenn der dritte Bericht zur freiwilligen Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der Wirtschaft ein euphorischeres Bild beschreibt in Anbetracht dessen, dass sich die Anteile von Frauen in Führungspositionen in den letzten Jahren gesteigert haben. IN Anbetracht der obigen Zahlen gibt es jedoch aus unserer Sicht keinen Grund zu jubeln und auf dem status quo einer unverbindlichen Vereinbarung zu verharren. Im Wahlprogramm 1998 hat die SPD bereits ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft versprochen. Ende der 90er lag es auf dem Tisch, verschwand aber auf Druck der Wirtschaft schnell wieder in Ministeriumsschubladen. Der Druck aus der Wirtschaft war einfach zu groß. Und so befand man dann in großem Konsens, dass man wie so oft freiwillige Vereinbarungen vorziehen würde und deren Umsetzung dann alle paar Jahre mal evaluiert. Die erste offizielle Evaluation der „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft vom 02.07.2001“ fiel eindeutig zu Gunsten der Effektivität der freiwilligen Vereinbarung aus, jedoch fehlte eigentlich die Datengrundlage, da keine Datenaufnahme vor der Einführung oder zu Beginn der Einführung der freiwilligen Vereinbarung stattfand. Ergänzend dazu wurde von der Hans-Böckler-Stiftung nach der Umsetzung der freiwilligen Vereinbarung in einem Betriebsrätepanel (WSI- Betriebsrätebefragung 2003) gefragt, welches ergab, dass weniger als 30% der Betriebe noch nie etwas von der Vereinbarung gehört hatten, und lediglich 4 % der Betriebe, die die Vereinbarung zur Kenntnis genommen hatten, irgendwelche Fördermaßnahmen anwandten (1,6% aller Betriebe). Auch in ihrer zweiten Bilanz und im dritten Bericht, der im Juni diesen Jahres erschienen ist, feiert die Bundesregierung wieder die Vereinbarung. Ein etwas kritischerer Blick trotz positiver Entwicklungen, die durchaus zu würdigen sind, wäre in Anbetracht der IAB-Daten, also dem Status quo der niedrigeren Beteiligung von Frauen an der Macht, angebracht.

Fazit: Sowohl die Zahlen als auch die Zahnlosigkeit der freiwilligen Vereinbarung sprechen dafür, Quoten auch bei der Besetzung von Führungspositionen in Unternehmen einzuführen. Dem Beispiel Norwegen folgend könnte man da bei den Aufsichtsräten der Unternehmen ansetzen und dann weitere Regelungen für Vorstands- und Managerposten in Angriff nehmen. Klar ist: Ohne Zwang geht es oft leider nicht. Aber die Erfahrungen in Norwegen zeigen, dass die Betriebe von den Quotenregelungen profitieren, weil so Kompetenzen für die Unternehmen genutzt werden, die sonst oft brach lagen.