Antragssteller*in

N.N.

Zur Weiterleitung an

Landesregierung, Bildungsministerium Rheinland-Pfalz, SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, Bundesregierung, Sabine Bätzing, SPD-Landesgruppe RLP

Antragstext

Die Jusos Rheinland-Pfalz fordern die Landesregierung auf, durch gesetzliche Regelungen sicherzustellen, dass alle Schulen und Kindergärten in Rheinland-Pfalz rauchfrei sind. Wir Jusos fordern, das Rauchen an Schulen und Kindergärten ohne Ausnahme für SchülerInnen, LehrerInnen und ErzieherInnen zu verbieten, das heißt, dass unabhängig von der Sekundarstufe II in Schulen nicht geraucht werden darf. Gleichzeitig sind die Präventionsmaßnahmen auszuweiten und zu intensivieren, denn ein Verbot allein kann das Problem nicht lösen. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Kneipen, Restaurants, etc., und in Gegenwart von Kindern einzuführen.

Begründung:

Folgende Argumente bezüglich der gesundheitlichen Belastung sprechen für ein Rauchverbot: Der Zigarettenkonsum stellt das bedeutendste einzelne Gesundheitsrisiko und die führende Ursache frühzeitiger Sterblichkeit dar. Zigaretten sind die einzigen frei verfügbaren Handelsprodukte, die bei einem Großteil derer, die sie bestimmungsgemäß verwenden, zu Abhängigkeit, schwerwiegenden Gesundheitsschäden und vorzeitigem Tod führen. Dies unterscheidet sie grundsätzlich von anderen Produkten, die durchaus auch Schaden anrichten können, wie beispielsweise Alkohol oder auch von Medikamenten.
Je früher Menschen mit dem Rauchen beginnen, umso ungünstiger ist deren Prognose hinsichtlich abhängigen Verhaltens und schwerwiegender körperlicher Folgeerkrankungen. An den Schulen lernen Jugendliche von Jugendlichen und LehrerInnen das Rauchen. Rauchende LehrerInnen oder ErzieherInnen können zudem für ihre Schützlinge als falsche Vorbilder wirken. Kinder mit rauchenden Bezugspersonen in ihrer Umwelt haben ein signifikant höheres Risiko, später einmal selbst zu rauchen, als Kinder mit rauchfreier Umwelt. Unstrittig ist, dass Rauchen die Gesundheit sowohl von Rauchern als auch von Nichtrauchern schädigt. In Deutschland ist es bisher nicht nachweisbar gelungen, mit aufklärerischen Mitteln den Konsum nachhaltig zu verringern. In rheinland-pfälzischen Schulen ist deshalb das Rauchen für Schülerinnen und Schüler nach § 80 der ‚Übergreifenden Schulordnung’ verboten“. Ausnahmen sind in der Sekundarstufe II möglich. Aber: Für Lehrkräfte und ErzieherInnen gilt dieses Rauchverbot nicht.

Diese Regelungen gehen nicht weit genug. Dies ist aus dem pädagogischen Auftrag der Schule ableitbar: Mit der Schulpflicht übernimmt der Staat die gesundheitliche Verantwortung in Schulen.

Sogar Tabakkonzerne plädieren für ein Rauchverbot an Schulen. Mark Cobben, der Chef von British American Tobacco sagt beispielsweise: „Ich glaube, dass Rauchverbote, zum Beispiel in Krankenhäusern oder Schulen, sehr sinnvoll sein können. Dort hält man sich in der Regel nicht freiwillig auf. […] Der bewusste Umgang mit Tabak sollte nur gut informierten Erwachsenen erlaubt sein. Deshalb sagen wir: Liebe Politiker, es ist an der Zeit, das Rauchen unter 18 gehört verboten.“
Dem Einwand, dass ein Rauchverbot nichts nütze, weil sich die Raucherecken nach außerhalb der Schule verlagerten, kann wie folgt entgegnet werden: Umgehungsmöglichkeiten gibt es bei jeder Regelung; das lässt sich nicht vermeiden Das Ziel, die Schule zu einem rauchfreien Raum zu machen, lässt sich trotzdem erreichen. Wer sich freiwillig bei Regen oder Schnee vor die Tür stellt, zeigt damit zwar Durchhaltewillen, aber auch den anderen, wie stark seine Sucht ist und dass die Abhängigkeit beim Rauchen kein Märchen der Gesundheitsapostel ist.