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N.N.

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N.N.

Antragstext

Die Landeskonferenz möge beschließen:

Trotz des hart erkämpften Gleichstellungsgebots im Grundgesetz Art. 3 Nr. 2 bestehen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern auch im Beruf. 

Frauen werden trotz gleicher Bildung benachteiligt, indem sie bei gleichwertiger Arbeit weniger Lohn erhalten als Männer. Der Arbeitsmarkt ist sowohl vertikal als auch horizontal geschlechtsspezifisch aufgeteilt. Frauen werden eher auf Teilzeitbasis beschäftigt, während Männer auf Ganztagsbasis beschäftigt werden. Gerade jüngere Frauen werden aufgrund des Risikos eines kurzfristigen, vorübergehenden Arbeitsausfalls wegen Schwangerschaft auch vermindert eingestellt. Zudem werden Frauen schon beim Bewerbungsgespräch durch die widerrechtliche Frage, nach der zukünftigen Kinderneigung diskriminiert. Neben der Arbeitssphäre findet auch im Bildungsbereich Diskriminierung statt. Leistungsunterschiede in der Schule, geschlechtsspezifische Studienfachwahl, die geringe Frauenquote bei Professionen zeigen dies.

Entgeltungsgleichheit

50 Jahre Lohnentwicklung unter dem Gleichheitsgrundsatz und noch immer gibt es geschlechtsbezogene Unterschiede bei den Arbeitsentgelten. Während die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ansonsten flexibel reagiert, z.B. mit Anpassung von Arbeitszeiten, Kündigungsschutz, Mitbestimmungsrechten, gibt es hier große Beharrungstendenzen. 

Die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männer mit gleicher Qualifizierung und in selben Beschäftigungsfeldern mit identischer Berufserfahrung und gleichem Alter beträgt durchschnittlich 12 %. Das geht aus einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung hervor. In der Arbeitswelt überwiegen noch immer die Vorstellungen eines männlich dominierten Vollzeit-Alleinverdienermodells. Das „Ernährermodell“ führt dazu, dass Männer bei Lohnerhöhungen und Beförderungen signifikant bevorzugt werden.

Ein Industriekaufmann erhält monatlich im Schnitt 3.155 € und damit rund 430 € mehr als die Industriekauffrau. Auch bei den Werbedesignern liegen die Frauenverdienste mit 2652 € deutlich unter denen der Männer mit 3228 €.

Daher fordern wir:

  • Einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser kann hier zumindest in den unteren Einkommensgruppen für eine sofortige Angleichung der Löhne von Frauen und Männern führen. Auch aus Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit weist ein solcher Mindestlohn Vorteile auf. Ohne einen Mindestlohn wird die geschlechtsspezifische Lohndifferenzierung im gesamten Lohngefüge nicht so schnell aufzuheben sein, da hier Vorbildfunktionen entwickelt würden. 

Teilzeit ist weiblich 

Teilzeitarbeit wird heute hauptsächlich von Frauen geleistet. Nur ein Fünftel der Frauen arbeitet Vollzeit. 2004 betrug die durchschnittliche Wochenstundenzahl von Frauen 30,8 Stunden, bei Männern hingegen 40,2 Stunden. Zurückzuführen ist die signifikant höhere Teilzeitquote bei Frauen auf ein konservatives Familienbild, das bis heute sowohl in den Einstellungen als auch teilweise durch Gesetze weiter tradiert und gesellschaftlich festgeschrieben wird. Zwar bekommen Frauen Kinder, dennoch ist daraus nicht zu folgern, dass sie auch die Erziehungsarbeit leisten müssen. Jedoch besteht diese Arbeitsaufteilung in unserer Gesellschaft trotz Aufklärung und Emanzipation. Nach der Geburt der Kinder bleiben die meisten Frauen über den Mutterschutz hinaus zu Hause, um die Kinder zu betreuen, während der Mann ungeachtet der neuen familiären Situation weiterhin seiner (Vollzeit)Arbeit nachgeht und das Haushaltseinkommen erwirtschaftet. Zwar hat sich die Zahl der Männer, die Elternzeit nehmen. erhöht, dennoch liegt sie noch weit unter 10%. Frauen nahmen zu 75% nach der Geburt ihres Kindes Erziehungsurlaub. Nur die Hälfte von ihnen (Westen) bzw. zwei Drittel (Osten) kehrten in den Beruf zurück. 

Auch bei der Pflege von Angehörigen, unabhängig von der verwandtschaftlichen Beziehung, sind es die (Ehe-)Frauen, die ggf. ihren Beruf, ihre Arbeit aufgeben, um diese zu pflegen.

Daher fordern wir

  • eine gerechte Verteilung der Arbeit in der Gesellschaft. Erwerbsarbeit- und Erziehungsarbeit dürfen nicht länger vom Geschlecht abhängig sein. 
  • eine staatlich flankierte Arbeitszeitverkürzung. Diese kann zum Abbau dieser Aufteilung beitragen.
  • eine Flexibilisierung der Arbeitszeit zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen
  • mehr Ganztagsangebote sowohl für Kinder (ab Null!) als auch für zu pflegende Menschen
  • Erwerbsauszeitphasen begleitenden Kontakt zum Betrieb und zur Arbeitswelt 
  • gesicherte Rückkehrregelungen nach Erwerbsauszeiten
  • eine gesellschaftliche Diskussion über Karrierebedingungen und die Abkehr von der Orientierung am Vollzeit- und Überstundenbeschäftigungsmodell

Weniger Rente ist weibliche Realität

Insgesamt kommen Frauen so im Durchschnitt ihrer Erwerbstätigkeit auf weniger Beitragsjahre. Dies führt gepaart mit geringeren Arbeitsentgelten zu weniger Anrechnungspunkte in den Sozialsystemen und damit zu geringeren Sozialleistungen vor allem einer niedrigen Rente. Dies führt dazu, dass Frauen im Alter ein erhöhtes Risiko zur Armut haben. Der größte Teil der BezieherInnen der so genannten Altersgrundsicherung sind Frauen, d.h. sie sind trotz ggf. Witwenrente und ihren eigenen Rentenansprüchen nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Die oben beschriebene Lohndiskriminierung setzt sich somit auch in nicht Erwerbsphasen fort, die Abhängigkeit der Frauen vom Erwerbseinkommens des Mannes wird somit verstärkt. 

Um dem entgegenzuwirken, fordern wir:

  • eine Aufhebung der Lohndiskriminierung
  • eine Einführung bzw. Erhöhung der Beitragspunkteansprüche in Erziehungszeiten bzw. währendberuflichen Auszeiten zur Pflege „Angehöriger“
  • eine höhere Grundsicherung, um Altersarmut effektiv zu verhindern. 

Weibliche Berufe – keine Vergangenheit…

Das einzige stichhaltige Unterscheidungskriterium von Männer- und Frauenberufen ist der gesellschaftliche Status der Arbeit und die damit verbundene  Entgeltungleichheit. Dies kann man auch bei Untersuchung des Wandels von Berufsfeldern und den damit verbundenen Veränderungen im Ansehen und der Entlohnung gut nachvollziehen. Dabei ist durchweg festzustellen, dass Berufe, die einen höheren Stellenwert genießen, von Männern dominiert werden. Verlieren sie den hohen Status durch technische Innovationen z.B.  wird das Feld meist Frauen „überlassen“. Ein Beispiel ist die Degeneration des Berufs des „Sekretärs“ mit kaufmännischen Betätigungsfeldern hin zur einfachen Schreibkraft, der „Sekretärin“.  

Frauen arbeiten häufiger in so genannten sozialen Berufen. Die typischen männlichen Berufe wie AutomechanikerIn oder ElektroinstallateurIn, aber insbesondere höhere Positionen mit Leitungsfunktion sind noch immer für die Frauenwelt schwer zugänglich. 

Diese Zuordnung wird meist mit typisch weiblichen und männlichen Eigenschaften gerechtfertigt, die sich jedoch in der Argumentation als recht flexibel erweisen (weibliche Kommunikationsfähigkeit wird dann zu männlicher Überzeugungskraft z.B. in der Versicherungsbranche). Naturalisierungen zur Legitimation von Statusunterschieden sind nicht nachweisbar und werden von uns zurückgewiesen.

Doch nicht nur horizontal ist der Arbeitsmarkt aufgegliedert in typische Frauen- und Männerberufe, auch vertikal findet man die Aufteilung. Frauen in Führungspositionen sind noch immer unterrepräsentiert, wenn auch im öffentlichen Dienst aufgrund von verbindlichen Regelungen ein Wandel vollzieht.

Die duale Berufsausbildung ist männerdominiert. Hier sind Frauen mit etwas mehr als 40% vertreten, weisen dafür aber häufiger als ihre männlichen Kollegen einen höheren Abschluss auf.     

Bewerben sich heute eine Frau und ein Mann gleichzeitig auf eine Stelle als AutomechanikerIn werden sich die ArbeitgeberInnen in den meisten Fällen für den Mann entschieden. Dies wird oft mit „natürlichen“ Zuschreibungen begründet, nach denen Männer oder wie im sozialen Bereich Frauen diese Tätigkeiten besser ausführen könnten. 

Frauen sind bei Habilitationen immer noch unterrepräsentiert. An den Hochschulen gibt es deutlich weniger weibliche Professuren als männliche. Die höchste Form der professoralen Besoldung, die C4-Professur, ist nur noch mit etwa 5% weiblichen Aspirantinnen besetzt. Das, obwohl im Durchschnitt mehr Frauen als Männer Abitur machen. Auch bei den AbsolventInnen eines Hochschulstudiums sind Frauen mittlerweile gleich stark vertreten und erzielen zudem noch bessere Durchschnittsnoten. Das sich dies nicht gleichberechtigt im wissenschaftlichen Bereich fortsetzt ist ein Zeichen einer chauvinistisch geprägten, männerdominierten Wissenschaftswelt.  

Wir fordern, 

  • dass ausbildende Betriebe und Hochschulen unterstützt durch staatliche Stellen Informationsveranstaltungen und spezielle Praktika für Frauen anbieten. Diese sollen dazu beitragen, dass typisch männliche Berufe für Frauen attraktiver werden.
  • Dass durch Anhebung der Bezahlung/ Entlohnung das gesellschaftliche Ansehen der sozialen bzw. typisch weiblichen Berufe gesteigert wird. Wir fordern die Gewerkschaften auf, sich dafür aktiv in den Tarifverhandlungen einzusetzen.
  • dass für ArbeitgerberInnen  spezielle Schulungen oder Informationsveranstaltungen angeboten werden, die sie für geschlechtspezifische Diskriminierung bei der Einstellung und im betrieblichen Alltag sensibilisieren.

Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, da freiwillige Lösungen hier nicht ausreichen und ausgereicht haben, um Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufleben zu erreichen.